Eingetragen von Admin am 24.01.2017

Unfälle, Krankheit oder Altersschwäche können jeden von uns in eine hilflose Lage versetzen. Das kann so weit führen, dass wir für eine bestimmte Zeit oder auch dauerhaft auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind. Für diese Fälle möchte man Gewissheit haben, dass die Erledigung eigener Angelegenheiten in vertrauenswürdigen Händen liegt.
Entgegen den immer noch weit verbreiteten Meinungen haben auch der Ehepartner, Kinder oder engste Familienangehörige -auch im Notfall- keine Vertretungsbefugnis. Das Betreuungsgericht muss eingreifen und einen Betreuer bestimmen. Wer Betreuer wird, kann dann selbst nicht mehr beeinflusst werden.
Es ist wichtig und sinnvoll, dass jeder selbst die Initiative ergreift und bestimmt, wer Entscheidungen in vermögensrechtlichen und persönlichen Dingen treffen kann. Zusätzlich kann eine verbindliche Patientenverfügung den Angehörigen und behandelnden Ärzten helfen, in ausweglosen Situationen, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Die Patientenverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gekoppelt sein.
Zu diesem Thema informiert Sie Herr Johannes Schwab, Generationenberater der Volksbank Ettlingen eG

am 14. Februar 2017 um 19:00 Uhr
im DRK-Raum des Vereinsheims, Kirchstraße in Spessart

Im Anschluss an die Veranstaltung sind Sie herzlich zu Gesprächen mit Herrn Schwab eingeladen.